Bei der in Abbildung 9 gezeigten Anordnung wird Router R2 Pakete nur dann an Router R3 weiterleiten, wenn die TTL der Pakete größer als vier ist.
Die nächste Tabelle zeigt, wie eine mögliche Zuordnung von TTL Werten zu Reichweiten definiert werden könnte (aus [UCB94b, Seite 34]):
Reichweite | Start TTL |
Gleicher Host | |
Gleiches Subnetz | 1 |
Gleiche Ort | 32 |
Gleiche Region | 64 |
Gleicher Kontinent | 128 |
Unbeschränkt | 255 |
Hierbei sind die Bezeichnungen ``Ort'' und ``Region'' nicht strikt definiert und können bei Bedarf auch weiter unterteilt werden.
Ein Problem der Ausbreitungsbeschränkung via TTL, welches besonders im
Zusammenhang mit den Multicastroutingprotokoll
DVMRP [Pus96]
auftritt ist folgendes (diese Ausführug bezieht sich auf Abbildung
9): Angenommen S sendet ein Paket mit einer
Start-TTL von zehn. Dieses Paket läuft den ``oberen'' Weg über R1,
vier mal Rx und R2 nach R3. Bei R3 hat es eine Rest-TTL
von drei und wird verworfen. Nun kann es aber sein, daß ein Paket,
das von S ebenfalls mit einer Start-TTL von zehn verschickt wurde den
``unteren'' Weg über R1 und R2 nach R3 nimmt. Dieses Paket
hat bei R3 noch eine TTL von sieben und wird in Richtung R4
weitergeleitet. Damit darf also R3 den Multicastroutingbaum für
diese Gruppe nicht beschneiden, selbst wenn Pakete wegen zu niedriger
Rest-TTL nicht weitergeleitet werden, denn es könnte sein, daß
Pakete ankommen, die eine Rest-TTL haben, die groß genug
ist und die deswegen weitergeleitet werden müssen.